Erteilung Auftrag
Erteilen Sie uns den Auftrag für die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Dokument zu, welches Sie unterschrieben an uns retournieren können.
Ehe oder eingetragene Partnerschaft
Ehe
Eingetragene Partnerschaft
Ehe
Eingetragene Partnerschaft
Ehe
Eingetragene Partnerschaft
Die Steuern sind ein stetiger Begleiter - Die Komplexität und damit auch die Stolpersteine nehmen laufend zu. Bei der jährlich wiederkehrenden Steuererklärung unterstützen wir sie unkompliziert.
Wie übernehmen für Sie als Ehepaar oder als eingetragene Partnerschaft das Ausfüllen der Steuererklärung für den Kanton Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder Solothurn. Setzen Sie sich nicht mit der Steuererklärung auseinander, sondern nutzen Sie die Zeit für eine gemütliche Zweisamkeit.
Damit Sie den kleinstmöglichen Aufwand haben, können Sie bei uns alle benötigten Unterlagen online einreichen.
Wir würden uns freuen Sie als Kunden betreuen zu dürfen. Melden Sie sich am besten noch heute bei uns, damit wir offene Fragen beantworten können.
Erteilen Sie uns den Auftrag für die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Dokument zu, welches Sie unterschrieben an uns retournieren können.
Sobald wir den unterschriebenen Auftrag von Ihnen erhalten haben, senden wir Ihnen eine Checkliste der benötigten Unterlagen zu. Dieses Dokument ist zentral für die Erstellung Ihrer Steuererklärung
Ihre Unterlagen können Sie uns elektronisch zukommen lassen. Hier finden Sie den direkten Link zur Übermittlungsmöglichkeit. Zudem können Sie diese Seite auch bequem mittels dem Link in der Fusszeile erreichen.
Basierend auf Ihren Angaben und den eingereichten Unterlagen erstellen wir die Steuererklärung. Nach Fertigstellung unserer Arbeiten erhalten Sie die Steuererklärung als Datei per E-Mail.
Anschliessend kontrollieren Sie die Angaben auf der Steuererklärung und reichen diese beim zuständigen Steueramt ein. Je nach Art der Erstellung der Steuererklärung kann dieser Punkt abweichen (EasyTax, BalTax, eTax).
Sofern Sie es wünschen, kontrollieren wir die Veranlagung der Behörde auf deren Richtigkeit. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich rechtzeitig, damit allfällige Fristen eingehalten werden können.